Durch das Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe (lt. § 48 bis 48 d, Abs. 1 EStG), sind Unternehmer die Bauleistungen erbringen verpflichtet ihrem Auftraggeber eine Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorzulegen, da sonst die Leistungen pauschal mit 15% Abzug versehen werden.
Aufgrund einer Freistellungsbescheinigung sind alle Leistungen von HTH-Haustechnik vom 15% Abzug befreit. Bei Widerruf der Freistellung durch das Finanzamt Frankfurt am Main werden wir Sie unverzüglich informieren.
HTH-Haustechnik ist Ihr Heizung-Sanitär Fachbetrieb mit Sitz in Oberursel im Taunus. Wir sind für unsere Kunden im gesamten Hochtaunuskreis und Frankfurt am Main Vor-Ort.